Menschenrechtsverletzungen wie Genitalverstümmelungen verhindern nachhaltige Entwicklung
Einhaltung der Menschenrechte muss Prüfstein in der
Entwicklungszusammenarbeit werden!
Am Internationalen Tag der Menschenrechte erinnert das Bündnis zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung“ daran, dass es ohne die „Einhaltung der Menschenrechte keine nachhaltige Entwicklung geben kann und ruft zur pro-aktiven Umsetzung der Menschenrechte in Entwicklungshilfeprojekten auf.
Nachhaltige Entwicklung ist das erklärte Ziel der staatlichen und nichtstaatlichen Entwick-lungszusammenarbeit. Von einem wirtschaftlichen Verständnis leitet sich der Anspruch ab, die finanziellen und materiellen Mitteil zur Erreichung dieses Ziels effizient, d.h. mit größt-möglichem Nutzen einzusetzen. Das bedeutet, die Einhaltung der grundlegendsten Men-schenrechte – als Grundlage für Entwicklung – innerhalb der Empfängergemeinschaften, muss unbedingt sichergestellt, geprüft sowie ggfls. aktiv eingefordert und in den Förderkri-terien verankert werden. Dabei geht es sowohl um die Verantwortung gegenüber den Ge-meinden/Ländern, die Hilfe empfangen, als auch um die Verantwortung gegenüber den SpenderInnen (NGOs), bzw. SteuerzahlerInnen (staatliche Hilfe).
Am Beispiel der Genitalverstümmelung an Mädchen, heute eine der systematischsten und am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen (schätzungsweise drei Millionen neue Opfern jährlich) stellt das Bündnis fest:
-Das Wissen um das massive Entwicklungshemmnis, das durch Genitalverstümmelung verursacht wird und das aufgrund seiner enormen Dimension sogar das Erreichen der Milleniumgoals (MDG) zur Bekämpfung extremer Armut gefährdet , führt bisher weder in der staatlichen, noch in der nichtstaatlichen Entwicklungshilfe zur Umsetzung von Maßnahmen, die der Dringlichkeit des Problems angemessen wären. Folgende Beispiele seien genannt:
-Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) zahlte im Jahr 2008 mehr als 260 Millionen an netto Finanzleistungen an 19 Länder, in denen Genitalverstümmelungen an bis zu 95% der weiblichen Bevölkerung (z.B. Ägypten, Guinea, Sierra Leone) verübt werden. Obwohl das BMZ implizit anerkennt, dass es ohne ein Ende der Genitalverstümmelungen keine nachhaltige Entwicklung geben kann, werden nur für fünf Länder, insgesamt nicht mehr als 775.000 € (ca. 0,29% der o.g. Summe) jährlich für Projekte ausgegeben, die auf eine Beseitigung des gravierenden und z.T. flächendeckenden Entwicklungshemmnisses Genitalver-stümmelung abzielen.
-Bei nichtstaatlichen Organisationen, die in Projektgebieten tätig sind, in denen Ge-nitalverstümmelungen verübt werden, fällt dieses Verhältnis z.T noch geringer aus. Besonders Organisationen, die zum Zweck der Spendenakquise Patenkinder ver-mitteln (Plan International, World Vision, Kindernothilfe und ChildFund Deutsch-land) versäumen es bislang, die Unversehrtheit der Mädchen – d.h. Grundlage für Entwicklung – pro-aktiv von den Empfängergemeinden einzufordern und in den je-weiligen Förderkriterien festzuschreiben. Als Konsequenz dieses Versäumnisses werden bis zu 400.000 Patenmädchen schutzlos der Verstümmelung ausgeliefert.
Diese Politik bedeutet in der Konsequenz, dass enorme Summen
(Steuern und Spenden) gezahlt werden, obwohl bekannt ist, dass
bei den EmpfängerInnen die Voraussetzung für nachhaltige Entwick-
lung fehlt, also. keine wirtschaftlich effiziente, zielführende Investition der Gelder möglich ist.
Wir halten diese Politik sowohl gegenüber den EmpfängerInnen als auch den Steuerzahle-rInnen/SpenderInnen für inakzeptabel und fordern deshalb:
-Die konsequente Umsetzung der Erkenntnis, dass „ohne die Einhaltung der Men-schenrechte keine nachhaltige Entwicklung möglich ist“ in der praktischen Entwick-lungshilfezusammenarbeit, d.h.
-Die sorgfältige Analyse eventueller Menschen- und Kinderrechtsverletzungen in je-dem künftigen Projektgebiet, bevor (!) eine Zusammenarbeit vereinbart und Zah-lungen zugesichert werden.
-Die pro-aktive Einforderung der Einhaltung der Menschen- und Kinderrechte bei den Empfängerländern/Empfängergemeinden; explizite Festschreibung der Einhal-tung dieser Rechte in den Förderkriterien; besonderer Fokus auf jene Rechte, die bisher als missachtet identifiziert wurden; Vereinbarung von Sanktionen für den Fall, dass mit fortgesetzten Rechtsverletzungen die Grundlage für nachhaltige Entwicklung unterwandert werden.
-Regelmäßige Verifizierung der Einhaltung der Vereinbarungen soweit möglich (bei Genitalverstümmelungen z.B. regelmäßige medizinische Bestätigung der genitalen Unversehrtheit) ggfls. Umsetzung der Sanktionen.
Die Erweiterung der Entwicklungszusammenarbeit um diese pro-aktive Menschenrechts-Komponente erfordert einen vergleichsweise geringen Aufwand und verursacht praktisch keine Kosten, wird aber die Effizienz und Effektivität der Entwicklungshilfe – hinsichtlich des Ziels: nachhaltiger Entwicklung – um ein vielfaches steigern.
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Das Bündnis zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung ist eine
Initiative von:
Akifra e.V., Giordano Bruno Stiftung, Human Rights Services Oslo/Norwegen, Lobby für Menschenrechte e.V., Stiftung Deutsches Forum Kinderzukunft, TABU e.V., TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung und WADI e.















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